Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Förderaktion: „Zusammen geht mehr“ ist die Raiffeisenbank HessenNord eG, Burgstraße 28-30, 34466 Wolfhagen (nachfolgend „Bank“).
    2. Raiffeisenbank HessenNord eG und ehrenamtliches Engagement

      Wir verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich nachhaltigem Handeln, indem wir die Region und die Menschen fördern. Dabei übernehmen wir Verantwortung zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit, für Bildung, Ausbildung und soziale Belange. Regionalen Initiativen bieten wir Raum und Plattformen für Vernetzung und Finanzierung. Damit unterstützen wir die Beiträge dieser Initiativen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Darum haben wir unsere bisherigen Fördermaßnahmen jetzt in der Spendenplattform „Zusammen geht mehr“ zusammengeführt.

      In der Region – für die Region
      Im 19. Jahrhundert gegründet - sind wir seither tief in und mit der Region verwurzelt. Wir sind mehr als eine Bank: Wir sind Teil der Region und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Raiffeisenbank HessenNord eG zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region.
    3. Ziel der Spendenaktion

      Unter dem Slogan „Zusammen geht mehr“ helfen Mitglieder und Kunden unserer Bank mit, die Lebensqualität in unserer Region zu verbessern. Und wie funktioniert das? Ganz einfach: Wir stellen Gelder aus dem Verkauf von Gewinnsparlosen der Soziallotterie des VR Gewinnsparverein Hessen- Thüringen e.V. zur Verfügung – von jedem verkauften Gewinnsparlos fließt ein Teil (Reinertrag) zurück an die Bank. Und diesen Teil stellen wir den in unserem Geschäftsgebiet ansässigen gemeinnützigen Vereinen und Institutionen - deren Angebot von vielen Helfern und Ehrenamtlichen organisiert wird - zur Verfügung. So fördern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Kunden gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte hier vor Ort.

      Bei uns gehen täglich Anfragen auf Unterstützung ein. Mit „Zusammen geht mehr“ wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, welche großartigen Ideen und Vorhaben durch ehrenamtliches Engagement in unserer Heimat bewegt werden. Gleichzeitig können wir unsere Mitglieder und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligen. Dabei kommt unser gemeinsames Engagement auch unseren Kunden selbst zugute: u. a. als Vereinsmitglied, als Besucher von Festen, Theatern, Museen und Ausstellungen oder auch als Eltern oder Großeltern, deren Kinder oder Enkel in Einrichtungen gehen, die durch von uns gefördert werden.

      Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank HessenNord eG können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf finanzielle Unterstützung.
    4. Spendensumme

      Für „Zusammen geht mehr“ stellt die Raiffeisenbank HessenNord eG einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des VR- Gewinnsparens zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf der Plattform regelmäßig veröffentlicht.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, mit Ideen und Projekten deren Sitz im Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank HessenNord eG ist. Das Geschäftsgebiet umfasst die Postleitzahlen: 34289, 34292, 34308, 34311, 34317, 34379, 34393, 34388, 34396, 34454, 34466, 34479. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Raiffeisenbank HessenNord eG und sind nur in begründeten Fällen möglich.
    6. Begrifflichkeiten / Definitionen

      Zusammen geht mehr
      Unter „Zusammen geht mehr“ subsumieren wir alle, die ein Projekt unterstützen. Ob durch eine private Spende, die Einlösung von Spendenschecks der Raiffeisenbank HessenNord eG oder ihrer Partner sowie die Partner selbst. Als Anbieter dieser Plattform zählen auch wir uns zu diesen Partnern der Region.

      Projektträger
      Hiermit sind gemeinnützige Organisationen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.

      Projektinitiator
      Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.

      Projekt
      Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.

      Projektlaufzeit
      Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden oder Spendenschecks diesem Projekt zufließen.

      Nutzer/Teilnehmer
      Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „Zusammen geht mehr“ mit der URL www.zusammen-geht-mehr.de aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.

      Account
      Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.

      Spender
      Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.

      Selbst spenden (Privatspende)
      Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrerer Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (Kreditkarte, paydirekt oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der Raiffeisenbank HessenNord eG abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger nach Erreichung seines Spendenziels, spätestens jedoch nach Ablauf der Projektlaufzeit überwiesen.

      Spendenschecks und Spendencodes
      Werden von der Raiffeisenbank HessenNord eG zu verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann sowohl elektronisch als auch über einen Spendenscheck verteilt werden. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Sofern dieser 10,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projektträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

      Zuwendung
      Hierunter zählen alle Gelder die über Spendenschecks der Raiffeisenbank HessenNord eG nach dem Motto „Wir spenden - Du entscheidest für wen“ verteilt werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger analog zu den Privatspenden spätestens nach Ende der Projektlaufzeit. (Wir fordern den Reinertragsnachweis nach Überweisung der Spende an.)

      Spendenbescheinigung für Privatspenden
      Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.

      Reinertragsnachweis
      Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die Bank schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt - sprich satzungsgemäß - verwendet und hierüber der Bank nach Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis (Zuwendungsbestätigung) ausstellt.

      Partner
      Auf der Plattform „Zusammen geht mehr“ können auch weitere Partner der Bank nach Absprache ihr gesellschaftliches Engagement zeigen und so selbst aktiv werden. Auf der Plattform wird auf spezielle Aktionen die von Partnern der Bank durchgeführt oder unterstützt werden gesondert hingewiesen.

      Geschäftsgebiet
      Das Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank HessenNord eG umfasst die Postleitzahlen 34289, 34292, 34308, 34311, 34317, 34379, 34393, 34388, 34396, 34454, 34466, 34479

      Spendenaktionen
      Die Bank führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir verdoppeln Deine Spende“. Auf solche Aktionen wird die Bank auf ihrer Internetseite www.rb-hessennord.de, der Internetseite des Portals „Zusammen geht mehr“ (www.zusammen-geht-mehr.de) sowie auf ihrer Instagram-Fanpage hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.

      Co-Funding
      Unter Co-Funding verstehen wir die zur Verfügung Stellung von zusätzlichen Spendenmitteln der Bank. Beispiel: Im Rahmen der Aktion „Wir verdoppeln Deine Spende“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird - sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten gesonderte Bedingungen.

      Spendenziel, Finanzierungsziel
      Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwort- lich ist.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

      Für die Spendenaktion können sich ausschließlich gemeinnützige Organisationen (nachfolgend auch als Projektträger bezeichnet) bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als 5 Jahre) ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und die ihren Sitz im Geschäfts- gebiet der Raiffeisenbank HessenNord eG haben. Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

      Die Bank fördert keine Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Ebenfalls werden keine Projekte unterstützt, die der unmittelbaren Finanzierung von Schusswaffen dienen; hierzu zählen auch Simulationswaffen. Darüber hinaus werden Projektträger sowie Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Bank schaden oder schaden könnten nicht unterstützt.

      Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die Bank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
      1. Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“

        Die Projektträger dürfen grundsätzlich immer ein Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“ veröffentlichen, welches keinen konkreten Projektbezug haben muss und darauf ausgelegt ist, grundsätzlich Spenden für die jeweilige Organisation über die Spendenplattform „Zusammen geht mehr“ zu sammeln. Das Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“ muss spätestens am 30. November eines jeden Kalenderjahres über das Laufzeitende auslaufen und darf das Spendenziel von 25.000 Euro nicht übersteigen.
      2. weitere Projekte

        Neben dem Projekt „Partnerschaftlich unterstützen“ dürfen die Projektträger nur konkrete Projekte über die Spendenplattform „Zusammen geht mehr“ veröffentlichen, die innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist in jedem Jahr auf den 30. November begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Die Bank behält sich vor die Laufzeit ggf. zu verkürzen.

        Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform www.zusammen-geht-mehr.de.

        Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits von der Bank unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung). Pro Organisation sind 2 laufende Projekte möglich.

        Es können ausschließlich Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank HessenNord eG an der Aktion „Zusammen geht mehr“ teilnehmen. Teilprojekte sind zulässig. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese spätestens am 30. November eines jeden Jahres enden muss.

        Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und Projektinitiator allein verantwortlich ist.
    3. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Bank müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.zusammen-geht-mehr.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spenden- aktionen besteht nicht.

      Auch andere Nutzer (z. B. Inhaber von Spendenschecks, Privatspender, ...) haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendenschecks einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Bank.

      Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die Raiffeisenbank HessenNord eG übermittelt, so geht dem Nutzer zeitnah eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.

      Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig - soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die Bank ausdrücklich erklärt wird - nur konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.zusammen-geht-mehr.de freigeschaltet wird.

      Die Bank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

      Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto (Account) sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die Bank umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.

      Die Bank behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 36 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform www.zusammen-geht-mehr.de zu nutzen.

      Ein Account ist nicht übertragbar.

      Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer (Spender) mit jeder Spende von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die Raiffeisenbank HessenNord eG nicht beteiligt. Die Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
    4. Bewerbung und Vergabe der Spenden

      1. Kosten

        Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.zusammen-geht-mehr.de. Dort sind die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende zu beschreiben. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen bzw. über die Plattform hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten Änderungen erforderlich sein, sind diese der Bank schriftlich anzuzeigen.

        Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Bank u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Teilnahme liegen im Ermessen der Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Förderprogramm „Zusammen geht mehr“ besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Organisations-Logo mit bis zu 3 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 15 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Auch die Einbindung eines Videos das die Organisation und/oder das Projekt näher beschreibt ist möglich.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos/Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
      3. Nutzung

        Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte, Fotos oder Videos) in die Plattform www.zusammen-geht-mehr.de einstellt, räumt er der Raiffeisenbank HessenNord eG damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereit zu halten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen Medien zu nutzen. Zu den vorgenannten Zwecken ist die Bank berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei der Bank.

        Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat. Der Teilnehmer stellt die Bank von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Bank oder deren gesetzliche Vertreter geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der Bank, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

        Jedem Nutzer der Plattform www.zusammen-geht-mehr.de wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der Bank. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.
      4. Zeitraum

        Eine Teilnahme am Förderprogramm „Zusammen geht mehr“ ist jederzeit möglich. Die maximale Teilnahmedauer für ein Projekt endet am 30. November eines jeden Jahres. Die Bewerbungs- unterlagen der Organisationen werden vor der Freischaltung durch die Bank geprüft und anschließend auf der Internetseite www.zusammen-geht-mehr.de freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Projektträger für sich und sein Projekt Spenden über die Plattform sammeln. Zu bestimmten Zeiten werden spezielle Spendenaktionen von der Bank durchgeführt. Die Bank wird auf solche Spendenaktionen über die Internetseite www.rb-hessennord.de, ihre Instagramseite sowie über die Plattform selbst hinweisen. Spezielle Spendenaktionen enden regelmäßig, wenn das hierfür durch die Bank zur Verfügung gestellte Spendenvolumen (Budget in Form von Co-Funding z. B. bei Verdopplungsaktionen oder in Form von Spendenschecks) aufgebraucht ist.
      5. Spendenschecks / Vergabe der Spendencodes

        Die Raiffeisenbank HessenNord eG setzt Spendenschecks mit unterschiedlichen Werten und individuellen Gültigkeiten (Laufzeiten) zu verschiedenen Anlässen ein. Die Empfänger solcher Spendenschecks, z. B. die Mitglieder und Kunden der Bank, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Kunden können Spendencodes/Spendenschecks bei der Raiffeisenbank HessenNord eG bspw. im Beratungsgespräch, bei Terminen, Veranstaltungen oder zu anderen Anlässen erhalten. Die Bank behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes/Spendenschecks auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendenschecks werden in unterschiedlichen Beträgen ausgegeben, die vor Ausgabe durch die Bank festgelegt und auf dem Spendenscheck aufgeführt sind. Auch die Gültigkeit wird durch die Bank individuell festgelegt und auf dem Spendenscheck aufgeführt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes/Spendenschecks kann nicht geltend gemacht werden.
      6. Spendencode-Einlösung im Internet

        Von der Bank ausgegebene Spendencodes können nach Belieben über die Internetseite www.zusammen-geht-mehr.de an die teilnehmenden Organisationen verteilt werden - sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft, oder die Gültigkeitsdauer des Spendencodes/Spendenschecks überschritten ist. Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite oder der Projektseite von www.zusammen-geht-mehr.de eingegeben werden. Eine Verteilung des Spendencodebetrages auf mehrere Projekte ist zulässig. Der Mindestbetrag pro Projekt entspricht im Regelfall 5,00 Euro. Spendencodes mit einem geringeren Wert können nicht auf mehrere Projekte verteilt werden. Wenn das zur Verfügung gestellte Budget vor Ende der Aktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden. Die Bank behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
    5. Privatspenden

      Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 10,00 Euro bis max. 10.000,00 Euro gespendet werden. Die Spende kann über einen der aufgeführten Zahlungsanbieter (z. B. Kreditkarte, paydirekt, ...) abgewickelt werden. Sämtliche Privatspenden werden spätestens nach dem vom Projektträger selbst festgelegten Projektende an die jeweilige Organisation auf das, von ihr benannte Konto, ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn das geplante Finanzierungsziel (Spendenziel) nicht erreicht wurde!

      Ihnen stehen als Unterstützer die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden hinsichtlich Ihrer Spende zur Verfügung.

      Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Die anfallenden Transaktionsgebühren übernimmt die Raiffeisenbank HessenNord eG.

      Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spender mit der von ihm getätigten Spende (Privatspende) von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die Raiffeisenbank HessenNord eG nicht beteiligt. Die Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.

      Besondere Hinweise und Erläuterungen:
      Die Organisation wird dem Spender, sofern dies von ihm gewünscht und er im Rahmen des Spendenprozesses der notwendigen Datenübermittlung zugestimmt und die hierfür notwendigen Daten vollständig erfasst hat, eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zur Verfügung stellen. Hierfür ist allein der Projektträger verantwortlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spendenbescheinigung erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt werden darf, wenn der Organisation die Mittel zufließen. Dies ist entweder nach Erreichen des Spendenziels oder nach dem von der Organisation ausgewiesenen Projektende der Fall. Für den Spender kann dies dazu führen, dass der Tag der Spende und der Zeitpunkt des Spendenzuflusses bei der von ihm gewählten Organisation zeitlich auseinander liegen und dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der steuerlichen Anrechenbarkeit der Spende hat.

      Die Bank weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform "Zusammen geht mehr" um Spenden handelt, die von ihr treuhändisch verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Bank sich über getätigte Spenden einen Nachweis ausstellen zu lassen, damit die steuerliche Anerkennung sichergestellt ist. Ein vereinfachter Spendennachweis (Kontoauszug) wird in diesen Fällen unter Umständen nicht anerkannt, da die Zahlung der Spende zunächst unmittelbar an die Raiffeisenbank HessenNord eG (als Treuhänderin) erfolgt.

      Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäft- lichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen nicht beabsichtigt.
    6. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto der gemeinnützigen Organisation (Ausnahmen stellen die Organisationen dar, die ihre Spendenzuwendungen über eine ihr höhergestellte Organisationseinheit abwickeln. Bspw. DRK- Kreisverbände, die für die DRK-Ortsvereine angedachten Spenden verwalten und weiterleiten), spätestens nach Ende der Aktion.

      Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten.

      Projektträger, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.

      Die Auszahlung der Spenden erfolgt in der Regel jeweils in der Mitte des Folgemonats.
    8. Für Zuwendungen der Bank

      Für Zuwendungen der Bank, die über von ihr ausgegebene Spendenschecks oder spezielle Spendenaktionen durchgeführt werden, verpflichtet sich der Projektträger, die ihm übermittelte Zuwendungsbestätigung für den VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. (Reinertragsnachweis) auszufüllen und diese per Datenupload auf der Spendenplattform www.zusammen-geht-mehr.de oder auf dem Postweg innerhalb von 14 Tagen nach Gutschrift der Spende auf dem vom Projektträger benannten Konto an die Bank zu übermitteln.
  3. Aussetzung des Wettbewerbs

    Die Bank behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Bank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungs- gehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Bank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Organisationen. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Jeder Bewerber stellt die Bank - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Bank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Bank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Partneraktionen

    Die Bank kann besondere Spendenaktionen auch gemeinsam mit Dritten durchführen. Als registrierter und zugelassener Teilnehmer nehmen Organisationen, deren Projekt zum Zeitpunkt der Sonderaktion noch nicht beendet ist, automatisch an Sonder-Spendenaktionen teil. Die Organisation erklärt sich als Teilnehmer damit einverstanden, dass die Bank die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der Durchführung und Abwicklung solcher Sonderaktionen wie Werbeaktionen, Spendenaktionen oder Gewinnspielen an den jeweiligen Partner weitergibt und dieser die notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Dieser darf die Daten des Teilnehmers im Rahmen der Sonderaktion sowie zu Marketingzwecken nutzen oder diese auf eigenen Internetseiten sowie Facebook, Instagram oder anderen Social Media Plattformen veröffentlichen. Ferner stimmt die an der Spendenplattform "Zusammen geht mehr" teilnehmende Organisation bzw. der von ihr mit der Bewerbung beauftragte Nutzer ausdrücklich ein, dass Bild- und Videomaterial, welches im Rahmen der Projektbewerbung über diese Plattform hochgeladen wird, der Vervielfältigung i. S. d. § 16 UrhG zu. Diese Zustimmung des Urhebers umfasst ebenfalls das Recht der öffentlichen Zugänglichkeitsmachung gem. § 19 a UrhG. Dies schließt ein, dass nach § 15 III UrhG freisteht die Werke oder deren Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  6. Datenschutz

    Die Bank und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Bank verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Raiffeisenbank HessenNord eG die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Bank behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen.

    Im Rahmen der Registrierung einer Organisation willigt der Antragsteller ausdrücklich in die Datenübermittlung zu Promotionszwecken oder im Rahmen von Spendenaktionen, die von der Bank in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, in die Datenweiterleitung und gesonderte Speicherung und Nutzung dieser Daten ein. Insbesondere bei Aktionen die mit medialen Partnern (z. B. Onlineportale, Zeitung, ...) durchgeführt werden. Solche Datenweiterleitungen betreffen die Kontaktdaten der Organisation, des Ansprechpartners sowie sämtliche Daten aus einem veröffentlichen Projekt. Ferner können die Namen der im Auftrag der Organisation registrierten und handelnden Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf der Instagram-Seite bzw. der Internetseite der Raiffeisenbank HessenNord eG oder bei Partnern der Spendenplattform angegeben oder in öffentlichen Medien (wie z. B. Onlineportale) genutzt werden. Es steht jedem im Auftrag der Organisation registrierten und handelnden Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an info@zusammen-geht-mehr.de gegenüber der Bank per Widerruf für die Zukunft die Einwilligung in die am Anfang dieses Abschnittes genannte Datenübermittlung aufzuheben und somit von seiner Teilnahme zurückzutreten. Für den Fall, dass ein letzter Teilnehmer der registrierten Organisation diesen Widerruf gegenüber der Bank abgibt, wird das Projekt aus der Veröffentlichung genommen und gegebenenfalls beendet.
  7. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  8. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.